Fördermöglichkeiten für Haushaltshilfe
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar.
Sie können bis zu 4.000 € pro Jahr sparen – wir erklären Ihnen, wie es funktioniert.
So funktioniert die Steuerermäßigung
Seit dem 1. Januar 2009 sind alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Nach §35a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG beträgt die Steuerermäßigung einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 € – das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 4.000 € pro Jahr.
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden – zum Beispiel Reinigung, Wohnungspflege oder Fensterputzen. Entscheidend ist, dass die Dienstleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.
Die Förderung steht allen einkommensteuerpflichtigen Personen zu, die eine haushaltsnahe Dienstleistung in ihrem eigenen Haushalt in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Voraussetzungen
- 1 Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten: Die Rechnung muss aussagekräftige Angaben über die erbrachte Dienstleistung enthalten und die Arbeitskosten gesondert ausweisen.
- 2 Zahlung per Überweisung: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, damit ein Zahlungsnachweis vorliegt.
- 3 Leistung im eigenen Haushalt: Die Dienstleistung muss in Ihrem eigenen Haushalt erbracht werden.
Gut zu wissen: Steffis Haushaltshilfe stellt Ihnen zum Monatsende eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und gesondertem Ausweis der Arbeitskosten aus – alle Voraussetzungen für Ihre Steuererklärung sind damit erfüllt.
So machen Sie es geltend
Rechnungen aufheben
Sammeln Sie alle Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen über das Jahr. Bewahren Sie auch die Überweisungsbelege auf.
Steuererklärung ausfüllen
Tragen Sie die Aufwendungen in Ihrer Einkommensteuererklärung ein – im Mantelbogen unter „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen".
Steuerersparnis erhalten
Das Finanzamt zieht 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab – nicht vom zu versteuernden Einkommen. Das heißt, Sie sparen den vollen Betrag.
Für detaillierte steuerliche Beratung empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu konsultieren. Einen guten Überblick über haushaltsnahe Dienstleistungen bietet auch Finanztip.de.